HINWEISGEBERSYSTEM der Giebel Unternehmensgruppe

Fehlverhaltens- und Verstoßmeldungen

Für uns ist die Befolgung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Vorschriften ein unverzichtbarer Teil unserer unternehmerischen Tätigkeit.

Wir haben einen weisungsunabhängigen externen Rechtsanwalt als Ombudsmann beauftragt, um Hinweise auf Verstöße gerecht, angemessen und effizient zu prüfen. Mitarbeitende, Geschäftspartner und andere Dritte können über dieses Hinweisgebersystem Hinweise auf mögliche gesetzliche Verstöße, Fehlverhalten und Verstöße gegen unternehmensinterne Regelungen und Richtlinien melden, die auf Wunsch auch anonym erfolgen können. Es ist möglich, die Hinweise mit dem Ombudsmann persönlich zu besprechen. Dieser kann persönlich, schriftlich, telefonisch und per E-Mail unter den folgenden Kontaktdaten erreicht werden:

RA David Medler

Rechtsanwälte
Henkel & Leubecher
Wörthstraße 3
36037 Fulda
Tel. 0661/902370
E-Mail: medler@henkel-leubecher.de

Alle möglichen Missstände werden von der Giebel Unternehmensgruppe ernsthaft und sorgfältig behandelt. Die Verarbeitung detaillierter Hinweise, auch mögliche Folgemaßnahmen, werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bearbeitet. Ihre persönlichen Daten werden vom Ombudsmann insbesondere nur an Dritte weitergegeben, wenn Sie dem explizit zustimmen.

Anfeindungen oder Benachteiligungen gegenüber Hinweisgebern, die in gutem Glauben auf Missstände hinweisen, werden von der Giebel Unternehmensgruppe nicht toleriert. Das Unternehmen bietet Hinweisgebern, die nach bestem Wissen und Gewissen an Untersuchungen teilnehmen, einen bestmöglichen Schutz vor Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen. Dieser Schutz gilt nicht für Personen, die absichtlich oder grob fahrlässig falsche Informationen über vermeintliche Verstöße melden. Diese Verhaltensweisen können ihrerseits zivil-, arbeits- und strafrechtliche Folgen haben.

Stand: 01.12.2023